von Christina Wittwer

Anordnung für den Todesfall

Mit einer Anordnung für den Todesfall regeln Sie selbstbestimmt, was im Fall Ihres Ablebens geschehen soll. Ob zu Bestattung, Trauermahl, Organspende oder Trauerfeier – Anordnungen gewährleisten die Erfüllung Ihrer Wünsche und entlasten Ihre Hinterbliebenen.

 

Was passiert ohne Anordnungen für den Todesfall?

Wenn Sie verunfallen oder schwer erkranken, sind Sie allenfalls plötzlich nicht mehr in der Lage, Anordnungen zu treffen. Ohne besondere Anordnungen für den Todesfall wissen Ihre Angehörigen, Vertrauenspersonen, Erben, Begünstigte oder Behörden nicht, wie Ihre Wünsche genau aussehen.

 

Wie können Sie diese Situation lösen?

Regeln Sie die wichtigsten Dinge im Voraus, bevor es zu spät ist. Mit den «Anordnungen für den Todesfall» informieren Sie Ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen darüber, was sie im Ereignisfall und vor allem bei Verlust der Handlungs- und Urteilsfähigkeit unternehmen sollen. Damit erweisen Sie sich und Ihren Hinterbliebenen einen grossen Dienst. Sie helfen ihnen nicht nur, wichtige Dokumente wie Bankunterlagen und Versicherungsverträge zu finden, sondern vor allem auch dabei, die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen.

 

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Richtig ausfüllen und hinterlegen
  • Inhaltlich sind Sie bei der Wahl Ihrer Anordnungen frei. Die Anordnungen für den Todesfall sind als Wünsche und Empfehlungen zu verstehen. Das Formular «Anordnungen für den Todesfall» hilft Ihnen, diese Angaben zu formulieren.
  • Die Anordnungen für den Todesfall sollten am besten schriftlich festgehalten werden. Die Anordnungen können jederzeit abgeändert werden. Denken Sie daran, die Angaben von Zeit zu Zeit zu überprüfen und allenfalls Ihren veränderten Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen.

Legen Sie das ausgefüllte Dokument in ein verschlossenes Couvert. Schreiben Sie darauf «Anweisungen für (Name der Vertrauensperson)» und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, wo Sie diese Anweisungen aufbewahren. Falls Sie dies nicht möchten, tragen Sie am besten ein Kärtchen bei sich, auf dem steht, wo dieses Dokument zu finden ist.

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Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Themen. Wir stehen Ihnen für allfällige Fragen gerne zur Verfügung und können in unserem Netzwerk auf eine kompetente Notarin zurückgreifen.

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