von Daniel Sprunger

Trennung von Konkubinatspartnern

Sind Sie in der Lage, dass Sie sich von Ihrem unverheirateten Konkubinatspartner trennen und von nun an eigene Wege gehen?

 

Haben Sie gemeinsame Kinder und/oder Wohneigentum aus einer Erbschaft im Besitze des einen Konkubinatspartners?

 

Wenn dies zutreffend ist, gibt es einige wichtige Sachverhalte zu klären. Um dies und andere Fragen und Angelegenheiten zu regeln, können wir Ihnen eine sehr kompetente und zuverlässige Notarin aus unserem Partner-Netzwerk empfehlen.

 

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treuhand@sprungerpartner.ch

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