von Christina Wittwer

Saldosteuersätze seit dem 01.01.2025

Seit dem 1. Januar 2025 sind das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz und die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung in Kraft. Hier möchten wir näher auf die bereits stattgefundenen Änderungen in Zusammenhang mit der Saldosteuersatzmethode eingehen.

 

Neu fällt die bisherige Beschränkung auf maximal zwei anzuwendende Saldosteuersätze weg. Massgebend bleibt weiterhin die 10%-Regel, d.h. ein neuer Saldosteuersatz ist anzuwenden, sofern der Umsatzanteil der jeweiligen Tätigkeit mehr als 10% des steuerbaren Gesamtumsatzes beträgt. Weiter wurden einzelne Saldo- und Pauschalsteuersätze von der ESTV neu festgelegt.

 

Hier finden Sie die neuen Saldosteuersätzen, welche bereits seit dem 1. Januar 2025 gelten:

LINKSaldosteuersätze seit dem 01.01.2025auf PDF!

 

Eine wichtige Änderung betraf zudem den Wegfall der Mischbranchen und die 50%-Regel. Branchen, in denen üblicherweise mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden, die für sich alleine betrachtet zu unterschiedlichen Saldosteuersätzen abzurechnen wären, konnten bisher die ausgeführten Nebentätigkeiten zum bewilligten Saldosteuersatz abrechnen, sofern die Umsätze aus Nebentätigkeiten nicht mehr als 50% des steuerbaren Gesamtumsatzes betrugen. Neu ist für jede Tätigkeit, deren Anteil am steuerbaren Gesamtumsatz mehr als 10% beträgt, nach dem jeweiligen Saldosteuersatz abzurechnen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die unterschiedlichen Tätigkeiten und Leistungen, aufgeteilt nach dem jeweiligen Saldosteuersatz, in der Buchhaltung separat erfasst werden.

 

 Quellenangaben:

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-abrechnen/mwst-aenderungen-2025/mwst-saldosteuersatzmethode-ab-2025.html (abgerufen 04.08.2025)

 

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-abrechnen/mwst-aenderungen-2025.html (abgerufen 04.08.2025)

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