von Daniel Sprunger

Flexibles Rentenalter ab 2024

Die AHV Reform 21 ist per 01. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:

1. Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
Im Jahr Referenzalter der Frauen Betrifft die Frauen mit Jahrgang
2024 64 Jahre (keine Erhöhung) 1960
2025 64 Jahre + 3 Monate 1961
2026 64 Jahre + 6 Monate 1962
2027 64 Jahre + 9 Monate 1963
2028 65 Jahre ab 1964
     
2. Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration

Zur Übergangsgeneration gehören die Frauen mit Jahrgang 1961 – 1969.

3. Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
Vorbezug
Aufschub
4. Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer (von 2.5% auf 2.6% und von 7.7% auf 8.1%)

Unter folgendem Link finden Sie die notwendigen Infos über die Anpassungen und Änderungen in Bezug auf das flexible Rentenalter.

Zurück