von Daniel Sprunger
Flexibles Rentenalter ab 2024
Die AHV Reform 21 ist per 01. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:
1. Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
Im Jahr | Referenzalter der Frauen | Betrifft die Frauen mit Jahrgang |
---|---|---|
2024 | 64 Jahre (keine Erhöhung) | 1960 |
2025 | 64 Jahre + 3 Monate | 1961 |
2026 | 64 Jahre + 6 Monate | 1962 |
2027 | 64 Jahre + 9 Monate | 1963 |
2028 | 65 Jahre | ab 1964 |
2. Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
Zur Übergangsgeneration gehören die Frauen mit Jahrgang 1961 – 1969.
3. Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
Vorbezug
Aufschub
4. Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer (von 2.5% auf 2.6% und von 7.7% auf 8.1%)
Unter folgendem Link finden Sie die notwendigen Infos über die Anpassungen und Änderungen in Bezug auf das flexible Rentenalter.